Wie wurde die Vorzugsvariante ausgewählt?
Die Auswahl der Vorzugsvariante für die Rheinspange 553 erfolgte in einem umfassenden fachlichen Abwägungsprozess, in dem alle sich aufdrängenden Varianten geprüft wurden. In zentralen Punkten schnitt die Variante 6aT im Vergleich mit den anderen Varianten in Summe am besten ab und wurde von der Autobahn GmbH als Vorzugsvariante bestimmt.
Was ist bisher passiert?
Bedarf in der Region
17 sich aufdrängende
Varianten untersucht
12 Varianten vertieft geprüft
Wer zwischen Köln und Bonn im Auto unterwegs ist, braucht bereits heute häufig Geduld – insbesondere bei der Überquerung des Rheins. Und mit der Region wächst auch das Verkehrsaufkommen weiter. Die neue Rheinspange soll die Verkehrssituation entspannen.
Um eine Vorzugsvariante für die Rheinspange zu identifizieren, wurden zunächst 17 sich aufdrängende Trassen untersucht. Dabei wurden alle verkehrlichen, technischen und umweltfachlichen Gegebenheiten erfasst und bewertet. Zwölf Varianten wurden anschließend einer vertieften Prüfung unterzogen, um den Planungsraum möglichst umfassend zu betrachten.
Von Beginn an wurde der Planungsprozess in engem Austausch mit den Menschen und Organisationen in der Region gestaltet.
Der Weg zur Vorzugsvariante
Nach Abschluss der Variantenuntersuchung wurden die zwölf vertieft geprüften Varianten mit Blick auf die Zielfelder „Umwelt“, „Verkehr“, „Verkehrsanlage“ und „Wirtschaftlichkeit“ miteinander verglichen. Die Variante 6aT schnitt in diesem Prozess am besten ab. Dafür waren die folgenden Faktoren maßgeblich:
Verträglichkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union
Fünf Varianten mit einer Brücke über den Rhein (V3B, V4B, V8B, V9aB und V11B) haben kritische Auswirkungen auf Teilflächen des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“. Diese Varianten können laut FFH-Ausnahmeverfahren nur dann als Vorzugsvariante ausgewählt werden, wenn es keine zumutbare Alternative gibt.
Gefahrenpotenzial durch umliegende Betriebsbereiche
Das Seveso-III-Gutachten bewertet die zwölf Varianten hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit den umliegenden Betriebsbereichen – beispielsweise der chemischen Industrie. Dabei wird das Risiko von Unfällen mit gefährlichen Stoffen betrachtet. Insbesondere die nördlichen Varianten mit einer Rheinquerung bei Godorf (V3B und V4B) weisen, unter Berücksichtigung des Betriebs der HGK-Gruppe, starke Konflikte mit umliegenden Betriebsbereichen auf. In dieser Hinsicht werden südliche Varianten besser bewertet. Zudem sind Tunnelvarianten in Bezug auf Seveso-III-Gefahrenpotenziale grundsätzlich konfliktärmer als Brückenvarianten.
Eingriffe in Wohnbebauung
Die drei zwischen Niederkassel und Ranzel verlaufenden Brückenvarianten (V5B, V6aB und V6bB) haben neben ihren Konflikten mit den umliegenden Betriebsbereichen besonders schwerwiegende Eingriffe in Eigentumsverhältnisse zur Folge. Hier wäre Wohnbebauung betroffen.
Eingriffe in Wasserschutzgebiete
Die Variante 9bT quert ein Wasserschutzgebiet der Zone II. Auch diese Variante kann daher nur berücksichtigt werden, wenn es keine Alternative gibt.
Konflikte mit noch nicht verfestigten Planungen
Bei den Tunnelvarianten 9bT und 10T entsteht beim Knotenpunkt O5 ein Konflikt mit der vorhandenen Bebauung. Zudem besteht eine Überschneidung mit einem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet Troisdorf/Niederkassel (Gültiger Regionalplan Köln, 2. Auflage, Stand 2009).
Abwägung zwischen Variante 7T und 6aT
Nach Ausschluss der Varianten mit besonders schwerwiegenden Konflikten lief die Herleitung der Vorzugsvariante auf eine Abwägung zwischen den Tunnelvarianten 7T und 6aT hinaus. Sie stellen in der Gesamtabwägung die konfliktärmsten Varianten dar. Der Trassenverlauf der beiden Varianten ist in weiten Teilen identisch. Für die Entscheidung der Variante V6aT als Vorzugsvariante war maßgeblich, dass der Tunnel der Variante 6aT im Gegensatz zur Variante V7T bei Niederkassel unter weniger Wohnbebauung verläuft.
Die Vorzugsvariante der Autobahn GmbH steht fest – wie geht es nun weiter?
Die Vorzugsvariante der Autobahn GmbH wird dem Fernstraßen-Bundesamt vorgelegt. In einem formellen Verfahren zur Linienbestimmung wird die Linie vom Fernstraßen-Bundesamt bestimmt. Mit der Bestimmung der Linie ist die Vorplanung abgeschlossen. Danach beginnt die Entwurfsplanung, bei der die Vorzugsvariante detaillierter ausgearbeitet wird. In einem begrenzten Korridor sind dabei noch Verschiebungen möglich.